13.06.2013 22:00 Alter: 11 yrs
Kategorie: Archiv, 2013

Bundestag beschließt Gesetzesänderung für den Onlinehandel


Mit dieser Gesetzesänderung setzt Deutschland eine europäische Richtlinie (die Verbraucherrechterichtlinie) um. Zentrales Anliegen des europäischen Gesetzgebers war die Vereinheitlichung der rechtlichen Regelungen im Fernabsatz.

Damit sollen zum einen Verbraucher in der EU gleiche rechtliche Rahmbedingungen im Versandhandel nutzen können. Zum anderen soll auch der Handel selbst durch die Vereinheitlichung der rechtlichen Vorgaben profitieren und vereinfacht werden. Neu ist u.a., dass zukünftig in der gesamten EU eine Widerrufsfrist von 14 Tagen für Verträge gelten soll. Bisher gab es hier unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Staaten. In Deutschland entfällt zudem dadurch das Rückgaberecht.

Durch die neue Richtlinie gehört auch die deutsche 40-Euro-Klausel bei der Retourenabwicklung der Vergangenheit an. Laut dieser Klausel können Kunden unter bestimmten Umständen heute noch die regelmäßigen Kosten für eine Retoure auferlegt werden, wenn der Wert der Retoure unter 40 Euro liegt.

Der Online-und Versandhandel wird sich auf erhebliche Änderungen einstellen müssen. Laut der Richtlinie müssen Kunden zukünftig immer die unmittelbaren Kosten für eine Retoure übernehmen. Das bedeutet den Ersatz der Standard-Hinsendekosten und die vollständigen Rücksendekosten. Voraussetzung dafür ist, das der Online- oder Versandhändler seinen Kunden beim Vertragsabschluss darüber informiert.

Zudem muss zukünftig eine klare Widerrufserklärung erfolgen, z.B. über ein zur Verfügung gestelltes Formular, mit dem Kunden Ihren Widerruf erklären können. Neben der 14-Tages-Frist für den Kunden für den Widerruf hat dann auch der Händler eine 14-Tages-Frist für die Rückerstattung des Kaufpreises einzuhalten.

Am 14. Juni 2013 hat der Bundestag die gesetzlichen Neuregelungen beschlossen. Die Änderungen treten am 13. Juni 2014 in Kraft. Bis zum Inkrafttreten läuft eine Umsetzungsfrist.

Die neue Richtline stellt es den Online- und Versandhändlern allerdings frei, die Kosten für die Retouren zu übernehmen. Eine Umfrage des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops unter 250 deutschen Online-Händlern hat ergeben, das die Hälfte der befragten Händler zukünftig das neue Widerrufsrecht nutzen wollen. Dem steht entgegen, das eine weitere Umfrage ergeben hat, das jeder dritte Verbraucher künftig nur noch bei Versendern kaufen will, die weiterhin kostenlose Retouren anbieten. Da Anbieter wie Zalando wohl auch zukünftig mit der kostenlosen Retoure werben werden, wird sich der Druck auf diese Händler erhöhen. So wird sich in der Praxis voraussichtlich wenig ändern.